Wer kann Tafelkunde werden?
Wer bei der Tafel Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung dazu nachweisen. Eine TAFEL darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können.
Je nach Einkommenshöhe sind berechtigt:
Bezieher von staatlichen Sozialleistungen z.B.:
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialhilfe,
- Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Kinderzuschlag zum Kindergeld,
- Wohngeld,
- BAFÖG.
Personen, die sich in wirtschaftlicher Not befinden, aber bisher keine staatlichen Sozialleistungen beantragt haben, z.B.:
- geringe Rente,
- ein anderes Erwerbseinkommen in geringer Höhe,
- oder dass Sie Insolvenz angemeldet haben.
Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt nur Beispiele dar.
Welche Unterlagen Sie beim ersten Kontakt mitbringen sollten:
- Personalausweis,
- aussagefähige Einkommensnachweise/Nachweis von Sozialleistungen (siehe oben).
Unsere Ausgabetage:
Achtung! Änderung der Öffnungszeiten!
Dienstag | von 13:30 bis 14:30 Uhr |
Donnerstag (vorwiegend Rentner) | von 13:30 bis 14:30 Uhr |
Samstag | von 13:30 bis 14:30 Uhr |
Unsere Ausgabestelle:
HIMO, Einheit B1
Am Handwerkerzentrum 1
52156 Monschau - Imgenbroich